Mord ist Mord, hat man früher gesagt, und in der Tat ist die Definition von Mord im Strafgesetzbuch eindeutig: § 211: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Oder […]
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